Pharmazeutisch-technischer Assistent
Ausbildungsdauer: 2 1/2 Jahre (Vollzeitunterricht)

Ausbildungsdauer: 2 1/2 Jahre (Vollzeitunterricht)
Ausbildungsziel
Ziel der Ausbildung ist es, dem Anwärter für den Beruf des PTA die Kenntnisse zu vermitteln, die ihn zur Durchführung von pharmazeutischen Tätigkeiten in der Apotheke (Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln) unter Aufsicht eines Apothekers befähigen.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert insgesamt 2 1/2 Jahre. Sie umfasst: 1. einen zweijährigen Lehrgang an einer staatlich anerkannten Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten (Lehranstalt), 2. ein Praktikum von 160 Stunden in einer Apotheke, während des Lehrgangs, außerhalb der schulischen Ausbildung, 3. eine Ausbildung in Erster Hilfe von 8 Doppelstunden außerhalb der schulischen Ausbildung, 4. eine praktische Ausbildung von sechs Monaten in der Apotheke. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Unterrichtsfächer & Lernbereiche
Religionslehre/Ethik Deutsch einschließlich Kommunikation Englisch fachbezogen
(Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife)
Wirtschafts- und Sozialkunde Arzneimittelkunde Allgemeine und pharmazeutische Chemie Galenik Botanik und Drogenkunde Gefahrstoffkunde Pflanzenschutzkunde Umweltschutzkunde Medizinproduktekunde Ernährungskunde und Diätetik Körperpflegekunde Physikalische Gerätekunde Mathematik (fachbezogen)Pharmazeutische Gesetzeskunde und Berufskunde Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten Übungen zur Drogenkunde galenische Übungen Apothekenpraxis einschließlich EDV Wahlfächer (Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife) Deutsch II, Englisch II, Mathematik II
1. Alle Schüler/innen werden zunächst auf Probe aufgenommen. 2. Aus dem Zeugnis nach dem 1. Halbjahr geht hervor, ob die Probezeit bestanden ist. 3. Das Zeugnis am Ende des 1. Schuljahres entscheidet, ob der/die Schüler/in versetzt wird, das Schuljahr wiederholen oder das Berufskolleg verlassen muss. 4. Die Zulassung zur staatlichen Prüfung erfolgt nur nach regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des Lehrgangs. 5. Die staatliche Prüfung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten besteht aus zwei Abschnitten.
Der erste Prüfungsabschnitt umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil und findet am Ende des zweijährigen Lehrgangs statt. Der zweite Abschnitt der Prüfung wird im Anschluss an die praktische Ausbildung in der Apotheke abgelegt. Er besteht aus einem mündlichen Prüfungsgespräch. Die gesamte Prüfung findet am Berufskolleg statt.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes. Zusätzlich sind von ausländischen Bewerbern, die das geforderte Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.