Heinrich-Lanz-Schule

Anerkennung Fachhochschulreife

Anerkennung Fachhochschulreife

I. An den Fachschulen für Chemietechnik und Biotechnik wird die Fachhochschulreife in integrierter Form erworben, auf dem Fachschul-Abschlusszeugnis ausgewiesen und bundesweit anerkannt.

II. 1. Am zweijährigen Berufskolleg für chemisch-technische Assistenten (CTA) wird die Fachhochschulreife mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung erworben und gilt nur für Baden-Württemberg. Mit dem Nachweis einer mindestens 2-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit kann die Anerkennung bei Schulbehörden anderer Bundesländer beantragt werden.

2. Am Berufskolleg für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) wird die Fachhochschulreife mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung erworben und gilt bundesweit.

3. Wer nach der Feststellung des Prüfungsausschusses die Abschlussprüfung und die Zusatzprüfung bestanden hat, erhält das Zeugnis der Fachhochschulreife, das zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Dabei werden die Noten der maßgeblichen Fächer, die nicht Gegenstand der Zusatzprüfung waren, aus dem Abschlusszeugnis übernommen (§ 25 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung).